ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ELKE BILLER CCC, Herderstr, 18 in 63486 Bruchköbel
Stand: 01.05.2021
- ALLGEMEINES
Aufträge von Elke Biller CCC, im Folgenden „Elke Biller“, werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.
- LEISTUNGEN VON Elke Biller CCC
- Die Tätigkeit von Elke Biller besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
- Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von Elke Biller empfohlenen oder mit Elke Biller abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Elke Biller die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
- Der konkrete Inhalt und Umfang der von Elke Biller zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird Elke Biller den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch Elke Biller auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
- Elke Biller legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Elke Biller nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von Elke Biller Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
- Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil der Beratungsleistungen von Elke Biller.
- Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von Elke Biller gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Elke Biller und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und Elke Biller einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Elke Biller für den Kunden trägt oder diese übernimmt.
- Die Bereitstellung der Arbeitsergebnisse von Elke Biller kann auf elektronischem Wege, beispielsweise durch Versand per E-Mail oder durch Ablage auf einem zuvor benannten Server, erfolgen.
- MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
- Der Auftraggeber stellt Elke Biller die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
- Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von Elke Biller die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist Elke Biller nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann Elke Biller dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
- VERGÜTUNG
- Die Leistungen von Elke Biller werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils im Vertrag geltenden Netto-Tages-/Stundensätzen Auslagen, Nebenkosten, Reise- und Tagesspesen etc. berechnet und vergütet. Dies gilt, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, auch für das erste Beratungsgespräch.
- Werden angeforderte Rechnungen von Elke Biller nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist Elke Biller berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann Elke Biller nach vorangegangener schriftlicher Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann Elke Biller dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
- Zeit- und Vergütungsprognosen von Elke Biller in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand
von Faktoren abhängen kann, die von Elke Biller nicht beeinflusst werden können. - Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von Elke Biller zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 20%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.
- ERWEITERTE VEREINBARUNG BEI VORTRÄGEN UND MODERATION
- Bei Absage der Veranstaltung durch den Kunden bis zu 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des vereinbarten Honorars zu entrichten, bei einer Absage innerhalb dieser 30 Tage ist der volle Honorarbetrag zu bezahlen. Entstehen dem Referenten durch die Absage des Vortrags Kosten z.B. für die Umbuchung oder Stornierung von Flügen, so sind diese ebenfalls vom Kunden zu übernehmen.
- Im Falle einer begründeten Absage durch den Referenten nach Auftragsbestätigung bemüht sich Elke Biller nach besten Kräften und Möglichkeiten für den Kunden um gleichwertigen Ersatz. Ein Rechtsanspruch auf Ersatz oder daraus abgeleitete Forderungen bestehen jedoch nicht. Der Kunde ist seinerseits nicht verpflichtet, den als Ersatz vorgeschlagenen Referenten zu buchen. Bereits geleistete Anzahlungen werden dem Kunden zurückbezahlt.
- Eine Genehmigung zum Abdruck des Vortrags, etwa im Rahmen einer Tagungsdokumentation, besteht generell nicht. Ein Abdruck, auch auszugsweise, darf nur nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung mit dem Referenten erfolgen. Sämtliche Texte oder Bildmaterial, die der Kunde/Auftraggeber z.B. zu Einladungszwecken über den Referenten veröffentlicht, sind mit Elke Biller bzw. dem Referenten schriftlich abzustimmen. Dasselbe gilt für Aufzeichnungen auf Ton- oder Bildträger, sofern sie nicht vorab durch den Referenten schriftlich gestattet wurden.
- ZAHLUNGSMODALITÄTEN
- Die Abrechnung der von Elke Biller erbrachten Leistungen erfolgt, sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, aufwandsbasiert zum Monatsende. Elke Biller stellt eine entsprechende Leistungsübersicht in Form eines Tätigkeitsnachweises bereit. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist Elke Biller in der Wahl der Form der Leistungsübersicht frei.
- Bei der mit Elke Biller vereinbarten Vergütung handelt es sich um Brutto-Preise inkl. MwSt., soweit der Kunde Verbraucher i.S. d. § 13 BGB ist, ansonsten um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
- Die Rechnungen von Elke Biller werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden umgehend fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 14. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von Elke Biller angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 21. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von Elke Biller angegebene Konto zu überweisen.
- Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von Elke Biller, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.
- Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% p.a. oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses.
- Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, soweit nicht § 354a HGB entgegensteht; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- HAFTUNG
Die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund und insbesondere wegen Verlust der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit oder der Integrität von Daten oder daraus erwachsenden Folgeschäden – ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit
a) uns oder unseren Vertretern, Arbeitnehmern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt,
b) für fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
c) für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf solche Schäden begrenzt, mit denen vernünftiger Weise zu rechnen ist, die Haftung pro Schaden beträgt jedoch maximal Euro 100.000,-.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hanau.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds-und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Hanau, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Hanau vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
Consulting – Coaching – Customizing